Pressemitteilung |
VDBD als stellungnahmeberechtigte Organisation im G-BA aufgenommen
Berlin, September 2020 – In Deutschland trifft der Gesetzgeber die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der circa 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat die Aufgabe, den Leistungskatalog der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse konkret zu definieren. In die jeweiligen Beratungsprozesse des G-BA fließen über Stellungnahmeverfahren schriftliche und mündliche Einschätzungen und Bewertungen von Dritten ein. Seit Juni 2020 zählt der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) zu den Organisationen, die im Zuge von G-BA-Beschlüssen über Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) zu Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 eine Stellungnahme abgeben dürfen. Der VDBD hat damit die Möglichkeit, Positionen und berufliche Erfahrungen von Diabetesberaterinnen in den Entscheidungsprozess des G-BA einzubringen.