Beiträge, Ermäßigungen, Zahlungsweise
Beitragsordnung des VDBD
Auf der Mitgliederversammlung des VDBD am 23.März 2019 wurde eine Beitragsordnung beschlossen, die seit dem 01. Mai 2019 in Kraft ist.
Beitragsordnung VDBD e.V. – ab 1. Mai 2019 (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.03.2019)
§ 1 Grundsatz
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Grundsätze der Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
2. Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
3. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Regelbeitrag
1. Der Regelbeitrag beträgt für ordentliche und außerordentliche Mitglieder 100 Euro pro Jahr.
2. In bestimmten Fällen wird ein ermäßigter Jahresbeitrag gewährt. Dazu zählen: ALG II, Elternzeit, Ruhestand, Schwerbehinderung sowie Studierende und Mitglieder in Weiterbildung (die beiden letztgenannten jeweils bis max. 27 Jahre).
§ 3 Beitragserhebung
1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
2. Für Neumitglieder ist das Quartal, in dem der Antrag auf Mitgliedschaft gestellt wird, beitragsfrei.
§ 4 Fälligkeit, Zahlungsweise
1. Die Mitgliedsbeiträge können per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden.
2. Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die Abbuchung des Jahresbeitrages vierteljährlich. Änderungen der Kontoverbindung oder der Beitragshöhe müssen auf dem entsprechenden unterschriebenen Formular per Brief, Fax oder als E-Mail mit eingescanntem Anhang mitgeteilt werden. Bei einer durch das Mitglied zu verantwortenden Rückbuchung werden diesem sämtliche anfallende Gebühren in Rechnung gestellt.
3. Erfolgt die Zahlung per Überweisung, ist der gesamte Jahresbeitrag im Voraus zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag muss dazu ohne weitere Zahlungsaufforderung (Rechnung) innerhalb des ersten Monats eines Jahres, also jeweils bis spätestens 31. Januar, gezahlt werden.
4. Erfolgt die Überweisung nicht rechtzeitig zum 31. Januar eines jeden Jahres, werden eine Zahlungsaufforderung erstellt und Bearbeitungsgebühren erhoben. Der Vorstand entscheidet über die Höhe der Bearbeitungsgebühren und einer Mahngebühr bei Zahlungsverzug.
§ 5 Ermäßigungen
1. Ermäßigte Beiträge müssen unter Vorlage geeigneter Nachweise beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Gewährung und die Höhe der Ermäßigung nach billigem Ermessen.
2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliedsstatus maßgebend.
§ 6 Inkrafttreten, Übergang
1. Diese Beitragsordnung tritt am 01.05.2019 in Kraft.
2. Für Mitglieder, die vor dem 01.05.2019 eingetreten sind, verbleibt es für das Kalenderjahr 2019 bei den bestehenden Regeln.
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